Nach EU-Recht gilt für Waren, die an Verbraucher verkauft werden, eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Sind die Waren mangelhaft oder nicht wie beschrieben, haben Sie gegenüber dem Verkäufer Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung; ist beides nicht möglich, kann Ihnen eine Minderung des Kaufpreises oder Rückerstattung zustehen.